Die Aufnahme in einen Masterstudiengang erfordert den Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (i.d.R. ein Bachelor) und das Bestehen des Qualifikationsfeststellungsverfahrens. Befinden Sie sich in der Abschlussphase des Bachelorstudiums ist eine Aufnahme unter Vorbehalt in einen Masterstudiengang möglich, wenn mindestens 140 ECTS erreicht wurden. Maßgeblich für den Zugang zu einem Masterstudiengang sind die Regelungen der Allgemeinen Bachelor- und Master-Prüfungsordnung (ABMPO) sowie der jeweiligen Fachprüfungsordnungen (FPO). Die aktuellen Fassungen können auf der Webseite der FAU abgerufen werden.
Allgemeine Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsvorgang finden Sie unter www.fau.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/anmeldung-zum-masterstudium.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit Studienbeginn im SS 2018 am 1. Dezember 2017 endet.
Eine Orientierung, mit welchen Bachelor-Abschlüssen der Zugang zu einem Masterstudiengang möglich ist, bietet die Bachelor-Master-Ampel für Studiengänge der Technischen Fakultät.
Bei Fragen erhalten Sie Beratung im Studien-Service-Center der Technischen Fakultät und bei den Studienfachberatern für den jeweiligen Masterstudiengang.